Artikel 15 Wirkungen der Ausübung des Widerrufsrechts auf akzessorische Verträge — Verbraucherinformation, Widerrufsrecht und andere Verbraucherrechte
Gliederung
KAPITEL III INFORMATION DER VERBRAUCHER UND WIDERRUFSRECHT BEI FERNABSATZ- UND AUSSERHALB VON GESCHÄFTSRÄUMEN GESCHLOSSENEN VERTRÄGEN
Artikel 15 Wirkungen der Ausübung des Widerrufsrechts auf akzessorische Verträge
(1) 23. April 2008
ABl. L 133 vom 22.5.2008, S. 66.
(2) Die Mitgliedstaaten legen die Einzelheiten bezüglich der Beendigung dieser Verträge fest.
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