EU-RechtRichtlinienVerbraucherinformation, Widerrufsrecht und andere VerbraucherrechteKAPITEL III INFORMATION DER VERBRAUCHER UND WIDERRUFSRECHT BEI FERNABSATZ- UND AUSSERHALB VON GESCHÄFTSRÄUMEN GESCHLOSSENEN VERTRÄGENArtikel 13

Artikel 13 Pflichten des Unternehmers im Widerrufsfall

In Kraft seit 12. Dezember 2011
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