Artikel 12 Wirkungen des Widerrufs — Verbraucherinformation, Widerrufsrecht und andere Verbraucherrechte
Gliederung
KAPITEL III INFORMATION DER VERBRAUCHER UND WIDERRUFSRECHT BEI FERNABSATZ- UND AUSSERHALB VON GESCHÄFTSRÄUMEN GESCHLOSSENEN VERTRÄGEN
Artikel 12 Wirkungen des Widerrufs
Mit der Ausübung des Widerrufsrechts enden die Verpflichtungen der Vertragsparteien
a) zur Erfüllung des Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags oder
b) zum Abschluss des Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrags, sofern der Verbraucher dazu ein Angebot abgegeben hat.
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