Artikel 26 Aufhebung — Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Die Richtlinie 2002/95/EG, geändert durch die in Anhang VII Teil A aufgeführten Rechtsakte, wird mit Wirkung vom 3. Januar 2013 aufgehoben, unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten bezüglich der Fristen für die Umsetzung der in Anhang VII Teil B aufgeführten Richtlinien in nationales Recht und deren Anwendung.
Verweise auf die aufgehobenen Rechtsakte gelten als Verweise auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VIII zu lesen.
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