EU-RechtRichtlinienZusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der BesteuerungKAPITEL III SONSTIGE FORMEN DER VERWALTUNGSZUSAMMENARBEITABSCHNITT I Anwesenheit in den Amtsräumen von Behörden und Teilnahme an behördlichen ErmittlungenArtikel 11

Artikel 11Umfang und Bedingungen

In Kraft seit 11. März 2011
Up-to-date