Artikel 64 Informationsaustausch über die Substitution organischer Lösungsmittel — Emissionen aus Industrie und Tierhaltung
Gliederung
KAPITEL V SONDERVORSCHRIFTEN FÜR ANLAGEN UND TÄTIGKEITEN, BEI DENEN ORGANISCHE LÖSUNGSMITTEL EINGESETZT WERDEN
Artikel 64 Informationsaustausch über die Substitution organischer Lösungsmittel
Die Kommission organisiert einen Informationsaustausch mit den Mitgliedstaaten, der betreffenden Industrie und Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen, über die Verwendung organischer Lösungsmittel und ihrer potenziellen Ersatzstoffe sowie über Techniken, die die potenziell geringsten Auswirkungen auf Luft, Wasser, Boden, die Ökosysteme und die menschliche Gesundheit haben.
Es findet ein Informationsaustausch über folgende Themen statt:
a) die Gebrauchstauglichkeit;
b) die potenziellen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit im Allgemeinen und die Exposition am Arbeitsplatz im Besonderen;
c) die potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt;
d) die wirtschaftlichen Auswirkungen, insbesondere das Kosten-Nutzen-Verhältnis der verfügbaren Alternativen.
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