Artikel 39 Aufhebung — Ortsbewegliche Druckgeräte
Gliederung
KAPITEL 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 39 Aufhebung
Rückverweise
Die Richtlinien 76/767/EWG, 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84/527/EWG und 1999/36/EG werden mit Wirkung vom 1. Juli 2011 aufgehoben.
Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie 1999/36/EG gelten als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie.
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