ANHANG V — Erhaltung der wild lebenden Vogelarten
a) Aufstellung eines einzelstaatlichen Verzeichnisses der vom Aussterben bedrohten oder besonders gefährdeten Arten unter Berücksichtigung ihrer Lebensräume;
b) Ermittlung und ökologische Beschreibung der Gebiete, die für die Zugvögel während des Vogelzugs, der Überwinterung oder des Nistens von besonderer Bedeutung sind;
c) Sammlung von Zahlenangaben über den Bestand der Zugvögel unter Auswertung der Ergebnisse der Beringung;
d) Ermittlung des Einflusses der Entnahmearten auf den Vogelbestand;
e) Ausarbeitung und Weiterentwicklung von ökologischen Methoden zur Verhütung von Schäden durch Vögel;
f) Ermittlung der Rolle bestimmter Vogelarten als Verschmutzungsanzeiger;
g) Untersuchung der schädlichen Auswirkungen der chemischen Verschmutzung auf den Vogelbestand.
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