EU-RechtRichtlinienGemeinsames Steuersystem: Fusionen, Spaltungen, Einbringungen von Unternehmensanteilen, Austausch von Anteilen und Verlegung des Sitzes einer Europäischen Gesellschaft oder einer Europäischen GenossenschaftKAPITEL III SONDERFALL DER EINBRINGUNG EINER BETRIEBSSTÄTTEArtikel 10

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In Kraft seit 15. Dezember 2009
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