Artikel 18 Austausch von Informationen und bewährten Verfahren — Pestizide in der EU – Sicherstellung ihrer nachhaltigen Verwendung
Gliederung
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 18 Austausch von Informationen und bewährten Verfahren
Rückverweise
Die Kommission schlägt den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren im Bereich der nachhaltigen Verwendung von Pestiziden und des integrierten Pflanzenschutzes als vorrangiges Thema für Diskussionen in der Sachverständigengruppe für die thematische Strategie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden vor.
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