EU-RechtRichtlinienPestizide in der EU – Sicherstellung ihrer nachhaltigen VerwendungKAPITEL IV SPEZIFISCHE VERFAHREN UND VERWENDUNGENArtikel 12

Artikel 12 Verringerung der Verwendung von Pestiziden bzw. der damit verbundenen Risiken in bestimmten Gebieten

In Kraft seit 25. November 2009
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