Artikel 1 Gegenstand — Pestizide in der EU – Sicherstellung ihrer nachhaltigen Verwendung
Gliederung
KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1 Gegenstand
Rückverweise
Mit dieser Richtlinie wird ein Rahmen für eine nachhaltige Verwendung von Pestiziden geschaffen, indem die mit der Verwendung von Pestiziden verbundenen Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt verringert und die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden oder Verfahren wie nichtchemischer Alternativen zu Pestiziden gefördert werden.