Artikel 7 Ergonomie und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz — Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln
Gliederung
KAPITEL II PFLICHTEN DES ARBEITSGEBERS
Artikel 7 Ergonomie und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Rückverweise
Der Arbeitsplatz und die Körperhaltung, die die Arbeitnehmer bei der Benutzung der Arbeitsmittel einnehmen müssen, sowie die ergonomischen Grundsätze werden vom Arbeitgeber bei der Anwendung der Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in jeder Hinsicht berücksichtigt.
Keine Ergebnisse gefunden