EU-RechtRichtlinienAufträge in den Bereichen Verteidigung und SicherheitTITEL II VORSCHRIFTEN FÜR AUFTRÄGEKAPITEL II Schwellenwerte, zentrale Beschaffungsstellen und AusnahmenAbschnitt 1 SchwellenwerteArtikel 9

Artikel 9 Methoden zur Berechnung des geschätzten Wertes von Aufträgen und Rahmenvereinbarungen

In Kraft seit 21. August 2009
Up-to-date