Artikel 70 Änderung der Richtlinie 2004/17/EG — Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Gliederung
TITEL V STATISTISCHE PFLICHTEN, DURCHFÜHRUNGSBEFUGNISSE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 70 Änderung der Richtlinie 2004/17/EG
Der folgende Artikel wird in die Richtlinie 2004/17/EG eingefügt:
„Artikel 22a - Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
13. Juli 2009
ABl. L 217 vom 20.8.2009, S. 76.“
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