EU-RechtRichtlinienAufträge in den Bereichen Verteidigung und SicherheitTITEL V STATISTISCHE PFLICHTEN, DURCHFÜHRUNGSBEFUGNISSE UND SCHLUSSBESTIMMUNGENArtikel 68

Artikel 68 Neufestsetzung der Schwellenwerte

In Kraft seit 21. August 2009
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