EU-RechtRichtlinienAufträge in den Bereichen Verteidigung und SicherheitTITEL IV VORSCHRIFTEN FÜR NACHPRÜFUNGENArtikel 64

Artikel 64 Inhalt einer Bekanntmachung für die Zwecke der freiwilligen Ex-Ante-Transparenz

In Kraft seit 21. August 2009
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