EU-RechtRichtlinienAufträge in den Bereichen Verteidigung und SicherheitTITEL II VORSCHRIFTEN FÜR AUFTRÄGEKAPITEL VII Ablauf des VerfahrensAbschnitt 2 EignungskriterienArtikel 42

Artikel 42 Technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit

In Kraft seit 21. August 2009
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