EU-RechtRichtlinienAufträge in den Bereichen Verteidigung und SicherheitTITEL II VORSCHRIFTEN FÜR AUFTRÄGEKAPITEL IV Besondere Vorschriften über die AuftragsunterlagenArtikel 24

Artikel 24 Verpflichtungen im Zusammenhang mit Steuern, Umweltschutz, Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitsbedingungen

In Kraft seit 21. August 2009
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