Artikel 16 Dienstleistungsaufträge gemäß Anhang II — Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Gliederung
TITEL II VORSCHRIFTEN FÜR AUFTRÄGE
KAPITEL III Regelungen für Dienstleistungsaufträge
Artikel 16 Dienstleistungsaufträge gemäß Anhang II
Aufträge über unter Artikel 2 fallende Dienstleistungen gemäß Anhang II unterliegen ausschließlich Artikel 18 und Artikel 30 Absatz 3.
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