Artikel 53 Aufhebung von Rechtsvorschriften — Gasbinnenmarkt
Gliederung
KAPITEL X SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 53 Aufhebung von Rechtsvorschriften
Die Richtlinie 2003/55/EG wird zum 3. März 2011 aufgehoben; die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Fristen für ihre Umsetzung und Anwendung werden davon nicht berührt. Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.
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