Artikel 48 Aufhebung von Rechtsvorschriften — Elektrizitätsbinnenmarkt
Gliederung
KAPITEL XI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 48 Aufhebung von Rechtsvorschriften
Die Richtlinie 2003/54/EG wird zum 3. März 2011 aufgehoben; die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Fristen für ihre Umsetzung und Anwendung werden davon nicht berührt. Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.
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