Artikel 85 — Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit von EU-Investmentfonds
Gliederung
Rückverweise
Die Regeln für die Bewertung des Sondervermögens sowie die Regeln zur Berechnung des Ausgabe- oder Verkaufspreises und des Rücknahme- oder Auszahlungspreises der Anteile eines OGAW werden in den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften oder in den Vertragsbedingungen oder in der Satzung der Investmentgesellschaft angegeben.
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