Artikel 37 — Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit von EU-Investmentfonds
Gliederung
KAPITEL VI VERSCHMELZUNGEN VON OGAW
ABSCHNITT 1 Grundsatz, Genehmigung und Zustimmung
Artikel 37
Rückverweise
Für die Zwecke dieses Kapitels schließt ein OGAW die dazugehörigen Teilfonds ein.
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