Artikel 26 — Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit von EU-Investmentfonds
Gliederung
Die gesetzlichen Vorschriften oder die Vertragsbedingungen des Investmentfonds regeln die Voraussetzungen für einen Wechsel der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle und sehen Regelungen vor, die den Schutz der Anteilinhaber bei diesem Wechsel gewährleisten.
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