Artikel 5 Adressaten — Richtlinie 2009/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates im Hinblick auf bestimmte Angabepflichten mittlerer Gesellschaften sowie die Pflicht zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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