Artikel 55 Aufhebung — Gewährleistung der Sicherheit von Spielzeug in der Europäischen Union
Gliederung
KAPITEL IX SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Artikel 55 Aufhebung
Die Richtlinie 88/378/EWG wird mit Ausnahme von Artikel 2 Absatz 1 und Anhang II Teil 3 mit Wirkung vom 20. Juli 2011 aufgehoben. Artikel 2 Absatz 1 und Anhang II Teil 3 werden mit Wirkung vom 20. Juli 2013 aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf diese Richtlinie.
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