Artikel 52 Anwendung der Richtlinien 85/374/EWG und 2001/95/EG — Gewährleistung der Sicherheit von Spielzeug in der Europäischen Union
Gliederung
KAPITEL IX SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Artikel 52 Anwendung der Richtlinien 85/374/EWG und 2001/95/EG
(1) Diese Richtlinie lässt die Richtlinie 85/374/EWG unberührt.
(2) Die Richtlinie 2001/95/EG findet gemäß ihrem Artikel 1 Absatz 2 auf Spielzeug Anwendung.
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