EU-RechtRichtlinienGewährleistung der Sicherheit von Spielzeug in der Europäischen UnionKAPITEL V NOTIFIZIERUNG VON KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLENArtikel 32

Artikel 32 Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen

In Kraft seit 20. Juli 2009
Up-to-date
Artikel 32 Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen — Gewährleistung der Sicherheit von Spielzeug in der Europäischen Union | GesetzeFinden.at