EU-RechtRichtlinienGewährleistung der Sicherheit von Spielzeug in der Europäischen UnionKAPITEL V NOTIFIZIERUNG VON KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLENArtikel 29

Artikel 29Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen

In Kraft seit 20. Juli 2009
Up-to-date