Artikel 28 Formale Einwände gegen harmonisierte Normen — Gewährleistung der Sicherheit von Spielzeug in der Europäischen Union
Gliederung
KAPITEL V NOTIFIZIERUNG VON KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN
Artikel 28 Formale Einwände gegen harmonisierte Normen
Hat ein Mitgliedstaat oder die Kommission formale Einwände gegen die harmonisierten Normen nach Artikel 27, so gilt Artikel 14.
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