Artikel 18 Sicherheitsbewertungen — Gewährleistung der Sicherheit von Spielzeug in der Europäischen Union
Gliederung
KAPITEL IV KONFORMITÄTSBEWERTUNG
Artikel 18 Sicherheitsbewertungen
Rückverweise
Die Hersteller führen vor dem Inverkehrbringen eines Spielzeugs eine Analyse der chemischen, physikalischen, mechanischen, elektrischen, Entflammbarkeits-, Hygiene- und Radioaktivitätsgefahren, die von dem Spielzeug ausgehen können, sowie eine Bewertung der möglichen Exposition gegenüber diesen Gefahren durch.
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