Artikel 23 Bericht über die Umsetzung — Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr
Rückverweise
Die Kommission legt alle fünf Jahre dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung und Einhaltung dieser Richtlinie vor und schlägt, falls notwendig, weitere Maßnahmen unter Berücksichtigung der dort genannten Empfehlungen vor.
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