EU-RechtRichtlinienAllgemeines System für den Besitz und die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (bis Februar 2023)KAPITEL II ENTSTEHUNG DES VERBRAUCHSTEUERANSPRUCHS, ERSTATTUNG UND STEUERBEFREIUNGABSCHNITT 1 Zeitpunkt und Ort der Entstehung des VerbrauchsteueranspruchsArtikel 8

Artikel 8 

In Kraft seit 15. Januar 2009
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