Artikel 50 — Allgemeines System für den Besitz und die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (bis Februar 2023)
Gliederung
KAPITEL VIII ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 50
Rückverweise
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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