Artikel 47 — Allgemeines System für den Besitz und die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (bis Februar 2023)
Gliederung
Rückverweise
(1) Die Richtlinie 92/12/EWG wird mit Wirkung vom 1. April 2010 aufgehoben.
Sie gilt jedoch innerhalb der in Artikel 46 festgelegten Grenzen und für die dort genannten Zwecke weiterhin.
(2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie.
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