EU-RechtRichtlinienAllgemeines System für den Besitz und die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (bis Februar 2023)KAPITEL V BEFÖRDERUNG UND BESTEUERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN NACH DER ÜBERFÜHRUNG IN DEN STEUERRECHTLICH FREIEN VERKEHRABSCHNITT 3 FernverkäufeArtikel 36

Artikel 36 

In Kraft seit 15. Januar 2009
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