EU-RechtRichtlinienAllgemeines System für den Besitz und die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (bis Februar 2023)KAPITEL II ENTSTEHUNG DES VERBRAUCHSTEUERANSPRUCHS, ERSTATTUNG UND STEUERBEFREIUNGABSCHNITT 3 SteuerbefreiungenArtikel 13

Artikel 13 

In Kraft seit 15. Januar 2009
Up-to-date