Artikel 23 Adressaten — Rückführung illegaler Einwanderer – gemeinsame Normen und Verfahren
Gliederung
KAPITEL V SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 23 Adressaten
Diese Richtlinie ist gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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