Artikel 41 Aufhebung und Übergangsbestimmungen — EU-Abfallrichtlinie
Gliederung
KAPITEL VII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 41 Aufhebung und Übergangsbestimmungen
Rückverweise
Die Richtlinien 75/439/EWG, 91/689/EWG und 2006/12/EG werden mit Wirkung vom 12. Dezember 2010 aufgehoben.
Ab dem 12. Dezember 2008 gilt Folgendes:
a) Artikel 10 Absatz 4 der Richtlinie 75/439/EWG erhält folgenden Wortlaut:
b) Die Richtlinie 91/689/EWG wird wie folgt geändert:
c) Die Richtlinie 2006/12/EG wird wie folgt geändert:
Bezugnahmen auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind entsprechend der in Anhang V enthaltenen Entsprechungstabelle zu verstehen.
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