Artikel 12 Anpassung an den technischen Fortschritt — Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur
Rückverweise
Die Anhänge dieser Richtlinie werden nach dem in Artikel 13 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle an den technischen Fortschritt angepasst.
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