EU-RechtRichtlinienHarmonisierung des Markenrechts in der Europäischen UnionArtikel 13

Artikel 13 Zurückweisung, Verfall oder Ungültigkeit nur für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen

In Kraft seit 28. November 2008
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Artikel 13 Zurückweisung, Verfall oder Ungültigkeit nur für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen — Harmonisierung des Markenrechts in der Europäischen Union | GesetzeFinden.at