Artikel 13 — Arbeitnehmerschutz bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
Gliederung
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten die Arten von nationalen Insolvenzverfahren, die in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen, sowie sämtliche diese Verfahren betreffenden Änderungen mit.
Amtsblatt der Europäischen Union
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