Artikel 11 Referenzmessmethoden — Sauberere Luft für Europa
Gliederung
KAPITEL II BEURTEILUNG DER LUFTQUALITÄT
ABSCHNITT 2 Beurteilung der Luftqualität in Bezug auf Ozon
Artikel 11 Referenzmessmethoden
(1) Die Mitgliedstaaten wenden die in Anhang VI Abschnitt A Nummer 8 festgelegte Referenzmethode für die Messung von Ozon an. Andere Messmethoden können angewandt werden, sofern die in Anhang VI Abschnitt B festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
(2) Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission mit, welche der in Anhang X vorgesehenen Methoden er für Probenahme und Messung von VOC anwendet.
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