Artikel 7 Ausnahmen von den vorvertraglichen Informationspflichten — Verbraucherkreditverträge (bis 2026)
Gliederung
KAPITEL II INFORMATIONSPFLICHTEN UND VORVERTRAGLICHE PFLICHTEN
Artikel 7 Ausnahmen von den vorvertraglichen Informationspflichten
Rückverweise
Die Artikel 5 und 6 gelten nicht für Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringer, die nur in untergeordneter Funktion als Kreditvermittler beteiligt sind. Die Verpflichtung des Kreditgebers, dem Verbraucher die in diesen Artikeln genannten vorvertraglichen Informationen mitzuteilen, wird hiervon nicht berührt.
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