Artikel 12 — Erstattung der MwSt. an Steuerpflichtige, die in einem anderen EU-Land ansässig sind
Rückverweise
Der Mitgliedstaat der Erstattung kann angeben, in welcher Sprache oder welchen Sprachen die Angaben in dem Erstattungsantrag oder andere zusätzliche Angaben von dem Antragsteller vorgelegt werden müssen.
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