Artikel 90 Änderung der Richtlinie 2002/65/EG — Zahlungsdienste innerhalb der EU
Gliederung
TITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 90 Änderung der Richtlinie 2002/65/EG
Die Richtlinie 2002/65/EG wird wie folgt geändert:
1. Dem Artikel 4 wird folgender Absatz angefügt:
2. Artikel 8 wird gestrichen.
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