Artikel 87 Überprüfung — Zahlungsdienste innerhalb der EU
Gliederung
TITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 87 Überprüfung
Spätestens am 1. November 2012 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Europäischen Zentralbank einen Bericht über die Umsetzung und die Auswirkungen dieser Richtlinie vor, der insbesondere auf Folgendes eingeht:
eine etwa erforderliche Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf Zahlungsvorgänge in allen Währungen und auf Zahlungsvorgänge, bei denen lediglich einer der beteiligten Zahlungsdienstleister in der Gemeinschaft ansässig ist;
die Anwendung der Artikel 6, 8 und 9 über die aufsichtsrechtlichen Vorschriften für Zahlungsinstitute, insbesondere in Bezug auf die Eigenmittel und Schutzbestimmungen (Kontentrennung);
die möglichen Auswirkungen der Gewährung von Krediten durch Zahlungsinstitute im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten gemäß Artikel 16 Absatz 3;
die möglichen Auswirkungen der Zulassungsanforderungen an Zahlungsinstitute auf den Wettbewerb zwischen Zahlungsinstituten und anderen Zahlungsdienstleistern sowie auf Hemmnisse für den Marktzugang neuer Zahlungsdienstleister;
die Anwendung der Artikel 34 und 53 sowie eine etwa erforderliche Überprüfung des Anwendungsbereichs dieser Richtlinie in Bezug auf Instrumente für Kleinbetragszahlungen und elektronisches Geld; und
die Anwendung und Durchführung der Artikel 69 und 75 bei allen Arten von Zahlungsinstrumenten;
gegebenenfalls ist ein Vorschlag für eine Überprüfung beizufügen.
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