Artikel 72 Zahlungsvorgänge im Inland — Zahlungsdienste innerhalb der EU
Gliederung
TITEL IV RECHTE UND PFLICHTEN BEI DER ERBRINGUNG UND NUTZUNG VON ZAHLUNGSDIENSTEN
KAPITEL 3 Ausführung von Zahlungsvorgängen
Abschnitt 2 Ausführungsfrist und Wertstellungsdatum
Artikel 72 Zahlungsvorgänge im Inland
Für inländische Zahlungsvorgänge können die Mitgliedstaaten kürzere Ausführungsfristen als nach diesem Abschnitt festlegen.
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