EU-RechtRichtlinienZahlungsdienste innerhalb der EUTITEL IV RECHTE UND PFLICHTEN BEI DER ERBRINGUNG UND NUTZUNG VON ZAHLUNGSDIENSTENKAPITEL 2 Autorisierung von ZahlungsvorgängenArtikel 63

Artikel 63 Verlangen auf Erstattung eines von einem oder über einen Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgangs

In Kraft seit 25. Dezember 2007
Up-to-date